Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) ist seit 1. Jänner 2024 in Kraft. Für Gründer und wachsende Unternehmen ändern sich damit drei Dinge.

Was sich geändert hat

Das Mindeststammkapital beträgt 10.000 Euro, davon sind mindestens 5.000 Euro bar einzuzahlen. Die Mindeststammeinlage sinkt von 70 Euro auf 1 Euro. Anteilsübertragungen und Übernahmeerklärungen bei Kapitalerhöhungen können mit einer notariellen oder anwaltlichen Privaturkunde erfolgen, ein Notariatsakt ist nicht mehr die einzige Form. Eine FlexKapG mit einem Gründer lässt sich ohne Notar gründen.

Beteiligung für Mitarbeitende

Neu sind Unternehmenswert-Anteile. Das Unternehmen kann sie zusätzlich zum Gehalt ausgeben, unentgeltlich und freiwillig. Die Besteuerung ist in der Regel bis zur Veräußerung aufgeschoben und folgt einem pauschalen Satz. Die WKO nennt Voraussetzungen, darunter eine Haltedauer von mindestens drei Jahren, ein Dienstverhältnis von mindestens zwei Jahren, weniger als 100 Beschäftigte und höchstens 40 Millionen Euro Umsatz.

Warum ich das vor der ersten Runde kläre

Wer Kapital aufnehmen oder Mitarbeitende beteiligen will, entscheidet die Rechtsform besser vorher. Eine Umwandlung der GmbH kostet laut WKO an Rechtsanwalt und Notar etwa 2.000 bis 3.000 Euro. Die rechtliche Umsetzung gehört zu Notar oder Anwalt. Ich bereite die Entscheidung vor: Finanzierungsbedarf, Beteiligungsmodell und die Sicht der Investoren auf die Gesellschaft.

Das Erstgespräch dauert 30 Minuten und ist kostenlos und unverbindlich. Mehr bei Beratung für Start-ups und Scale-ups.

Quelle: WKO, FlexKapG FAQs (Stand der Seite: 13. März 2025).